Seite 1 von 2
DSA : Bestrafung bei Giftbesitz
Verfasst: 15. Februar 2004, 17:53
von Zwerch0815
Moin an alle !
Ich leite eine Heldengruppe, die in Punin vor Gericht gestellt wird, u.a. wegen Einbruch. Bei der Festnahme wurde bei einem der Helden Angstgift gefunden. Meine Frage nun : Was für eine Strafe steht auf den Besitz von Angstgift ?
( Angstgift gehört ja nicht auf den Wehrheimer Index [Basisregeln S.151] und ist wohl auch nicht als besonders gefährliches Gift anzusehen, oder. Bevor jemand fragt : Der Held hatte garantiert kein Recht, es bei sich zu tragen... )
Ingo
Verfasst: 15. Februar 2004, 19:03
von Patrick
Meiner Meinung nach ist das Gift alleine nicht das Problem. Einerseits ist es wie gesagt kein direkt tödliches Gift, deswegen dürfte der Besitz alleine nicht so schwer wiegen (strafbar dürfte er trotz allem sein). Andererseits ist es nicht sehr weit verbreitet und durchaus teuer. Deswegen könnte man dem Besitzer durchaus Böswilligkeit unterstellen, besonders, wenn er es bei einem Einbruch bei sich getragen hat.
Das ganze hängt natürlich von den äußeren Umständen und dem Rang des Besitzers und des Geschädigten ab. Wenn sie in das Haus eine Adeligen oder reichen Bürgers eingebrochen sind, mag das Vergehen wesentlich drakonischer geahndet werden, als wenn es nur irgendeine Bauernkate war.
Im großen und ganzen kann also, je nach den Begleitumständen, der Giftbesitz durchaus zu schweren Strafen führen (hohe Geldstrafe, Auspeitschen, Brandmarken). Es wäre aber durchaus möglich, daß ein guter Freund der Helden zufälligerweise ein altes Gesetz findet, das den Besitz erlaubt (wenn auch nur in genau diesem Umstand

) und noch nicht aufgehoben wurde. Denn dann ist es oft so, daß das alte Gesetz den Vorrang hat.
Für ein genaues Strafmaß müßtest du mir die Situation genauer beschreiben (wobei mich wirklich interessieren würde, was die Helden da schon wieder angestellt haben... *g*)
Verfasst: 15. Februar 2004, 19:55
von akuma
so schlimm sind wir gar nicht...hamm eigentlich gar nix verbockt...
wir wurden verpfiffen von unsrem kriminellen auftraggeber
Verfasst: 15. Februar 2004, 21:22
von Silver
also wenn es nicht per Wehrheimer Kodex gebannt ist gibt es keinen grund wieso man es nicht mit sich führen können sollte. ganz gleich ob für Handel oder Selbstverteidigung. Der Mißbrauch wäre etwas anderes und sollte ein krieger/ an entsprechende Kodizes gebundener Geweihter etc. sowas mit sich schleppen könnte das gerümpfte Nasen zur Folge haben und Prestigeverlust, aber keine konkrete Strafe.
Verfasst: 15. Februar 2004, 22:32
von Patrick
Das mag vielleicht für handelsübliche Jagdgifte richtig sein. Angstgift wird aber vorrangig dazu eingesetzt, um Menschen (bzw. denkenden Wesen) zu schaden. Allein die Tatsache, daß es nicht auf dem Index steht, macht den Besitz noch lange nicht legal, denn dort finden sich nur die Gifte wieder, auf deren Verwendung, Herstellung oder Besitz wirklich schwere Strafen stehen.
Es mag durchaus sein, daß es in Punin nicht verboten ist, so ein Gift mit sich zu führen, aber das ist dann wohl Meisterentscheid und meiner Meinung nach nicht unbedingt zu erwarten.
Verfasst: 15. Februar 2004, 22:42
von akuma
also mein gift isses nich...
und das war leider nur zufall das der des gift noch bei sich hat....
und die andren anklagepunkte sind glaub ich schwerer zu ahnden...
also meister ingo...wenn du unsren ork sterben lässt war mies...aber peter erstellt schon mal nen neuen char...also kannst vielleicht dem ork ne gefängnisstrafe geben...dagegen hat dann auch peter nüscht, da is der ork halt erst ma nich mehr spielbar...aber irgendwann kommt der ja wieder raus...
damit wird er sicher zufrieden sein...und die andren anklagepunkte können wir ja irgendwie abwimmeln (hoffe ich...

)
Verfasst: 16. Februar 2004, 14:06
von Flowyerg
frage dazu: wie verhaelt sich das, wenn der Giftbesitzende ein Ork ist, dazu noch ueberzeugter Priester des Gravesh

Ich glaub da muss ich mich anstrengen den rauszukriegen und das will ich auch schaffen... zur Not wird ein Backup eingespielt

Verfasst: 16. Februar 2004, 15:15
von Ebrajin von Tuzak
als Ork bist du rechtlos, kannst keine Klage fuehren etc.pp.
Wirst also bei nem Einbruch warscheinlich permanent verschwinden. Orks sieht man nach den letzten Kriegen im Mittelreich ned so gern. Und auf das Gift kommts dann garantiert nicht mehr an...
Wie bei Tairach kommt man denn drauf nen Ork in Punin zu spielen???
Ist ja ein Wunder dass du noch nicht unterwegs erschlagen wurdest und wie bist du durchs Stadttor gekommen??
Verfasst: 16. Februar 2004, 16:25
von akuma
er hatte glück...denn wir hamm ihn mitgeschleift...naja...der rest der gruppe is halt sooooo vertrauenserweckend!
einige tips zur verteidigung vor gericht bei nem xorlosch-zwerg?
(hatte das mal jemand...gibts irgendwelche ausbildung bei den kriegern der zwerge die ihnen vor dem gericht behilflich sein könnte?)
Verfasst: 16. Februar 2004, 16:32
von Sebastian
Wundert mich auch, dass der Ork überhaupt in den Genuß eines Prozesses kommt. Es sei denn, die ziehen dass so richtig hübsch als Schauprozess auf, um deutlich zu zeigen, dass sie nicht so barbarisch sind wie diese Schwarzpelze. Ändert aber natürlich nichts am praiosgefälligen Todesurteil am Ende, dass dann auch zur Belustigung der Bürger Punins auf dem Platz des Schweigens vollstreckt wird.
Den übrigen Mittätern würde ich wegen Einbruchs und Diebstahls (irgendwas werden sie ja vermutlich beim Einbruch mitgenommen haben, ansonsten ist es versuchter Diebstahl) die rechte Hand abschlagen lassen. (Da zahlt sich dann der Vorteil
Linkshänder endlich mal aus.) Ist ein Adeliger unter den Angeklagten, dann kommt der vermutlich mit einer schmerzlichen Geldstrafe oder einem Tag am Pranger davon. (Also Nachteil
Schuldern oder drastische Senkung des Sozialstatus.)
Strafmildernd wirken sich höchstens kürzlich vollbrachte Heldentaten in der Nähe Punins aus.
Sebastian
Verfasst: 16. Februar 2004, 16:40
von akuma
wir hamm die stadt vor nem wilden alles reissenden bären beschützt!(und andres)
will meine hand behalten...ausserdem gibts keine zeugen für unsre tat....
Verfasst: 16. Februar 2004, 16:46
von Flowyerg
Gilt ein geschlachtetes Kaninchen als Heldentat?
ansonsten *gruebel* hmm...
Verfasst: 16. Februar 2004, 16:48
von Sebastian
akuma hat geschrieben:wir hamm die stadt vor nem wilden alles reissenden bären beschützt!(und andres)
Na ob das reicht, um schon strafmildernd zu wirken?
akuma hat geschrieben:ausserdem gibts keine zeugen für unsre tat....
Wieso steht ihr denn dann vor Gericht? Irgendjemand muss euch doch erwischt haben.
Verfasst: 16. Februar 2004, 16:52
von akuma
es ist ein verdacht...man hat unsren kriminellen auftraggeber gefangen und verurteilt....dummerweise hat er meinen namen genannt...die beweislast ist gering! wir können uns also noch rausreden!
Verfasst: 16. Februar 2004, 16:59
von Sebastian
Rausreden und ein praiosgefälliges Gericht belügen? Ohweh, ohweh, ich fürchte, eure weiteren Heldentaten stehen dann unter keinem guten Stern mehr. So ganz ohne Praios' Beistand...