Gugelgilde-Tavernenzelt
Verfasst: 10. Oktober 2015, 11:15
Der Verein besitzt ein Tavernenzelt mit einer Grundfläche von 72 m², einer Seitenhöhe von 2 m und einer Firsthöhe von 3,5 m.
Dieses Zelt kann unter den nachfolgend genannten Bedingungen für private Zwecke oder im Sinne des Vereins ausgeliehen werden.
Den Ausleihkalender findet ihr hier
Eine Reservierung ist durch eine Mail an fundus@gugelgilde.de möglich.
§5 Gebühren für Vereinseigentum
1.)
Eine Reservierung des unter §5 aufgeführten Vereinseigentums ist bindend und kann bis maximal sieben Tage vor Nutzungsbeginn kostenfrei storniert werden.
2.)
Als Sicherheit für die Deckung eventueller Schäden muss eine Kaution in Höhe von 100 Euro für die Ausleihe des „Großen Tavernenzeltes (Grundfläche: 72 m²)“ entrichtet werden. Die Kaution ist rechtzeitig vor der Ausleihe auf das Hauptkonto des Gugelgilde e.V. zu entrichten. Eventuelle Schäden die über die Höhe der Kaution hinausgehen, müssen vom Ausleihenden beglichen werden. Die Kaution wird in einem angemessenen Zeitraum nach Rückgabe zurück überwiesen, sofern keine Schäden entstanden sind oder verursacht wurden.
3.)
Nachfolgend wird das Vereinseigentum aufgelistet, für welches eine Leihgebühr sowohl für Mitglieder als auch für Dritte erhoben wird:
• Großes Tavernenzelt (Grundfläche: 72 m²)
o 25 Euro Grundgebühr zzgl. 5 Euro Tagesgebühr ab dem 2. Tag
o dabei zählen die Nutzungstage des Zeltes.
Dieses Zelt kann unter den nachfolgend genannten Bedingungen für private Zwecke oder im Sinne des Vereins ausgeliehen werden.
Den Ausleihkalender findet ihr hier
Eine Reservierung ist durch eine Mail an fundus@gugelgilde.de möglich.
§5 Gebühren für Vereinseigentum
1.)
Eine Reservierung des unter §5 aufgeführten Vereinseigentums ist bindend und kann bis maximal sieben Tage vor Nutzungsbeginn kostenfrei storniert werden.
2.)
Als Sicherheit für die Deckung eventueller Schäden muss eine Kaution in Höhe von 100 Euro für die Ausleihe des „Großen Tavernenzeltes (Grundfläche: 72 m²)“ entrichtet werden. Die Kaution ist rechtzeitig vor der Ausleihe auf das Hauptkonto des Gugelgilde e.V. zu entrichten. Eventuelle Schäden die über die Höhe der Kaution hinausgehen, müssen vom Ausleihenden beglichen werden. Die Kaution wird in einem angemessenen Zeitraum nach Rückgabe zurück überwiesen, sofern keine Schäden entstanden sind oder verursacht wurden.
3.)
Nachfolgend wird das Vereinseigentum aufgelistet, für welches eine Leihgebühr sowohl für Mitglieder als auch für Dritte erhoben wird:
• Großes Tavernenzelt (Grundfläche: 72 m²)
o 25 Euro Grundgebühr zzgl. 5 Euro Tagesgebühr ab dem 2. Tag
o dabei zählen die Nutzungstage des Zeltes.