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DSA4 - Prinzipientreue

Verfasst: 31. Juli 2005, 11:40
von Ebrajin von Tuzak
Was haltet ihr hier als Sanktionsmechanismus beim Bruch von Prinzipientreue für sinnvoll? Mir ist beim Meistern spontan nichts gescheites eingefallen und die Regeln geben dazu auch nichts umsetzbares her.

Konkret hatten wir Prinzipientreue 99 Gebote und wiederholtes Ignorieren einer Schmähung Rastullahs und diverse kleinere Verstöße sowie bewußtes Lügen bei einem Char mit Prinzipientreue Ehrlichkeit.
Als strafmildern läßt sich im erstern Fall anführen, dass man die Gesetze im Rollenspiel eh nicht alle umsetzen kann, im zweiten Fall wurde dadurch den beiden anderen Vorsätzen (Verständigung zwischen den Rassen, friedliche Konfliktlösung) Rechnung getragen.

Welche Sanktionen haltet ihr hier für sinnvoll? Gerade beim ersten Entlastungsargument tendiere ich zu der Aussage, das man Sachen, die man im Rollenspiel nicht durchhält besser gar nicht erst spielen sollte, in letzterem, man hätte vielleicht doch auch einen nichtlügnerischen Ausweg finden können.

Meine erste Idee war, für eine gewisse Zeit einen Aufschlag von 3 Punkten auf alle Talente und 1 Punkt auf Eigenschaften zu verhängen, aber irgendwie finde ich das nicht befriedigend.
Die Prinzipientreue lediglich als Rollenspielorientierung einzusetzen finde ich unangemessen, das Ding ist immerhin ein 10 Punkte Nachteil.
Hat da jemand sinnige Ideen?

Verfasst: 31. Juli 2005, 12:19
von BlackDragon
Wie wärs bei dem Lügner für ein paar Abenteuer oder auch nur Tage mit einem Malus auf Die CHarakterattributte.Ich denke mal bei einem Prinzipienbruch Ehrlichkeit vor allem an Charisma, Mut und Klugheit.Vor allem deswegen weil sich ein solcher Char sehr elend fühlt und auch unkonzentriert ist.

Bei den 99 Gesetzen ist das schon schwerer.Grundsätzlich müsste er sich erstmal Rastullah gefällig verhalten und um nicht noch mehr den Zorn seines Gottes gegen sich zu wenden,sich in den Dienst de Kirche stellen.Andernfalls wäre da vielleicht noch ein Nachteil Wie Tollpatsch oder so was angemessen, zumindest bis die Schuld abgegolden ist.